A
info
 
 

Was ist eigentlich ein Kleingarten

Wie bekomme ich einen Kleingarten

Jeder Verein ist eine Gemeinschaft

Was ist Gemeinschaftsarbeit

Was kostet ein Kleingarten jährlich

 

Was ist eigentlich ein Kleingarten

 

Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) gibt in § 1 folgende Formulierung:

§ 1 Begriffsbestimmung

(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der

    zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (Kleingärtnerische Nutzung) und

    in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage).

Damit wird also festgelegt, dass in einem Kleingarten Obst- und Gemüseanbau vorhanden sein muss. Ziersträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen sind natürlich auch erlaubt, dürfen jedoch nicht überwiegen. Hieraus ergibt sich die so genannte 1/3 Teilung.

1/3 der Fläche sind für Gartenlaube, Wege und  Terrasse erlaubt.
1/3 der Fläche sollten aus Obst- und Gemüseanbau bestehen.
1/3 der Fläche ist für den Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, usw..

Hier kommt es aber nicht auf die genaue Quadratmetereinteilung an, nur die grobe Richtung sollte stimmen.

 

Wie bekomme ich einen Kleingarten

 
 

Zuerst einmal muss man sich bewerben

Dazu laden Sie sich das Bewerbungsformular von unserer Homepage, füllen es aus und senden das ganze an die angegebene Adresse

Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie dann eine Antwort von uns.

 

Jeder Verein ist eine Gemeinschaft

 
 

Bitte denken Sie daran, jeder Verein ist eine Gemeinschaft.
Wenn Sie Mitglied geworden sind, können Sie deshalb natürlich nicht alles machen was Sie möchten. In jeder Gemeinschaft gibt es Auflagen die befolgt werden sollten.
Dazu gehört nicht nur die Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn.

Folgendes müssen Sie deshalb bei der Aufnahme unterschreiben.

  1. Laut Bundeskleingartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht.  Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu achten, d.h., 1/3 Laube, Wege, Terrasse etc.,  1/3 Obst- und Gemüseanbau, 1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen etc..
  2. Jede bauliche Veränderung am Gartenhaus oder im Garten ist untersagt!  Ausnahme die vom Verein geduldeten Anbauten (Holz) mit vorherigem schriftlichen Antrag.
  3. Die Kompostecke soll so gelegt werden, dass sie den Nachbarn nicht stört oder durch unangenehme Gerüche belästigt wird.
  4. Die Mittagsruhe von März bis Oktober in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten.
  5. Der Wasserschacht inklusive Wasseruhr obliegt dem Kleingärtner.
  6. Jegliche Entsorgung von Rasenschnitt, Wildwuchs oder sonstigen Abfällen in den Außenbereich der Anlage ist strengstens verboten!
  7. Das Anpflanzen von Nadelhölzern ist untersagt.
  8. Das Aufstellen oder Errichten eines Schwimmbades ist verboten.
  9. Das Verbrennen von Laub-, Holz- oder anderen Abfällen ist strengstens verboten!
  10. Die Aufstellung eines Gewächshauses erfordert einen schriftlichen Antrag an den Vorstand. Aufstellen darf man nur gekaufte Häuser mit einer maximalen Grundfläche von  2 mal 2,25 m.
  11. Jeder Kleingärtner verpflichtet sich an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.
 

Was ist Gemeinschaftsarbeit

 
 

Eine der wichtigsten Pflichten in jedem Verein ist es, dass die Mitglieder grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen müssen. Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder kann die Gartenanlagen gepflegt und erhalten werden. Jeder Gartenfreund sollte daran denken, die Anlage wurde mit viel Geld für sie errichtet und deshalb sollte sie in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.

Bedingung für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu leistenden Stunden werden durch Beschluss des Vereinsvorstandes festgelegt.

Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.

   
 

Was kostet ein Kleingarten jährlich.

diese Summen sind ca. Preise und können sich jährlich ändern

 
 

Pacht

10 €

Vereinsbeitrag Aktive

45,00 €/Jahr

Vereinsbeitrag Passive

20,00 €/Jahr

Versicherung / Gartenlaube

20 €/Jahr (Wert der Laube)

Wasser

je nach Verbrauch

Strom

je nach Verbrauch

Aufnahmegebühr Aktive/ einmalig

45 €